Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2020

1. Geltungsbereich
Für sämtliche mit der EU Pharma eingegangenen Geschäftsbeziehungen gelten insbesondere für Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit schriftlich nicht anders vereinbart oder angegeben, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind durch die EU Pharma zur Wirksamkeit schriftlich zu bestätigen. Bestell-/Einkaufsbedingungen von Kunden/Käufern der EU Pharma, welche von diesen Bedingungen abweichen, gelten nur dann, wenn die EU Pharma diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Eine Lieferung der EU Pharma gilt nicht als Anerkennung der Bestell-/Einkaufsbedingungen des Kunden/Käufers, sondern unterliegt zur Wirksamkeit den genannten Voraussetzungen der schriftlichen Zustimmung durch die EU Pharma. Wir verkaufen ausschließlich an Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, an Unternehmen sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote der EU Pharma sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Bestellungen oder Aufträge, die telefonisch, per Fax, postalisch, elektronisch oder in sonst irgendeiner Form gegenüber der EU Pharma erfolgen, gelten durch die EU Pharma erst dann als angenommen, wenn sie von der EU Pharma innerhalb von fünf Tagen schriftlich per Fax oder E-Mail oder elektronisch bestätigt worden sind. Die Bestellbestätigung und Auftragsannahme können seitens der EU Pharma auch durch die Lieferung/Versendung der Ware oder Stellung der Rechnung erfolgen. Die EU Pharma behält sich ausdrücklich vor, Aufträge und Bestellungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen bzw. nicht auszuführen. In diesem Fall wird die EU Pharma den Kunden/Besteller darüber informieren.

3. Gefahrtragung/Gefahrübergang und Versand
Der Versand der gegenüber der EU Pharma bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden/Käufers, auch im Falle versandkostenfreier/frachtfreier Lieferung. Die Gefahr der Versendung geht auf den Kunden/Käufer über, soweit die Übergabe der Ware durch die EU Pharma an das Transportunternehmen erfolgt ist. Der Abschluss einer Transportversicherung kann durch den Kunden/Käufer jederzeit auf seine Kosten erfolgen. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch die EU Pharma und kann jederzeit vor der Versendung durch den Kunden/Käufer nach Absprache mit der EU Pharma gesondert festgelegt werden. EU Pharma ist bemüht, die Aufträge und Versendungen der Waren umgehend nach Auftragsbestätigung vorzunehmen. Unvorhersehbare Lieferhindernisse durch Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streik bei der EU Pharma sowie den Transport-/Versandunternehmen oder sonstigen an der ordnungsgemäßen Versendung beteiligten Unternehmen verlängern die ggf. zuvor abgeschlossenen Lieferfristen um den Zeitraum, der zur Behebung des Lieferhindernisses erforderlich ist. Dauert die Beseitigung des Lieferhindernisses länger als vier Wochen, so sind beide Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bestehen keine wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem durch Rücktritt beendeten Vertrag.

4. Preise
Alle Preise sind freibleibend, gelten jeweils bis auf Widerruf bzw. bis zum Erscheinen neuer Preislisten, Preisangebote und/oder Kataloge und verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wird. Die Preise gelten, wenn nicht anders angegeben oder vereinbart, ab Lager Bocholt. Erhöhungen oder Neubegründungen der auf Beschaffung, Erzeugung, Vertrieb, Transport etc. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentlicher Lasten berechtigen die EU Pharma bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) zur Erhöhung der Preise. Gleiches gilt für Lieferungen, die erst nach drei Monaten - gerechnet vom Vertragsabschluss - durchgeführt werden sollen. Für die Berechnung sind die in der Versandstätte der EU Pharma festgestellten Gewichte, Maße oder Stückzahlen maßgebend.

5. Versandkosten und Mindestbestellwert
Die EU Pharma liefert ab einem Mindestwarenbestellwert von € 1,00 netto innerhalb Deutschlands. Ab einem Bestellwert ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von € 250 erfolgt die Warenlieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Bei einem Bestellwert ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von weniger als € 250 berechnen die EU Pharma eine Versandkostenpauschale von € 6,50 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Warenlieferung innerhalb Deutschlands.
Für Warenlieferungen in Länder der Europäischen Union sowie Drittländer außerhalb der Europäischen Union gelten unsere Preise grundsätzlich ab Werk, ausschließlich Verpackung.
Bei Warenlieferungen in Länder der Europäischen Union sowie Drittländer außerhalb der Europäischen Union fallen im Einzelfall weitere Kosten an, die wir nicht zu vertreten haben. Diese sind vom Besteller zu tragen. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Warenlieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
Bei der Warenlieferung auf Paletten sind diese stets zu tauschen. Bei Nichttausch erfolgt eine Berechnung pro Palette von € 25,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Lieferungsvorbehalt
Die EU Pharma ist jederzeit berechtigt, eine Auslieferung/Versendung der Ware von einer Anzahlung oder Vorauszahlung durch den Kunden/Käufer abhängig zu machen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden/Käufers. In diesem Fall wird der Kunde/Käufer vor Auslieferung davon in Kenntnis gesetzt.

7. Teillieferung und Lieferverzug
Die EU Pharma ist zur Gesamtauslieferung oder Teillieferungen berechtigt. Die EU Pharma ist bemüht, vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten. Bei Überschreitung einer schriftlich vereinbarten Lieferfrist wird die EU Pharma den Kunden/Käufer umgehend benachrichtigen und der Kunde/Käufer ist zum Widerspruch durch schriftliche Mitteilung an EU Pharma berechtigt. Widerspricht der Kunde/Käufer nicht innerhalb von 48 Stunden schriftlich, gilt die Bestellung unabhängig der zuvor gesetzten Lieferfrist als angenommen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder Unmöglichkeit (z. B. durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei der EU Pharma oder ihren Vorlieferanten) ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse (gleich ob bei der EU Pharma oder beim Zulieferer eingetreten) wie Betriebsstörungen, Krieg, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreit die EU Pharma für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von ihrer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen beide Parteien, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

8. Mängelrügen und Schadensmeldungen
Mängelrügen, Schadensmeldungen - auch verborgene Mängel oder Schäden - sind uns, wie auch dem Paketzusteller bzw. Spediteur unverzüglich schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang zu melden. Unabhängig einer Mängelrüge oder Schadensmeldung uns gegenüber ist ein Mangel oder Schaden nach den Vorschriften und Bedingungen des Paketdienstes bzw. Spediteurs aufzunehmen und diesem ebenfalls anzuzeigen.
Auf Anforderung senden wir dem Kunden/Käufer das Formular zur Mängel-/Schadensmeldung der EU Pharma zu. Mängel oder Schäden können nur berücksichtigt und bearbeitet werden, wenn der Kunde/Käufer der EU Pharma vorgenanntes Formular ausgefüllt und unterzeichnet per Fax oder E-Mail zusendet.
Unterlässt der Kunde/Käufer die Anzeige eines Mangel oder Schadens oder wird die Ware verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware bzw. Warenlieferung als genehmigt.

9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der EU Pharma beschränkt sich auf die Rücknahme mängelbehafteter Artikel. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel der Ware bei Gefahrübergang leistet die EU Pharma Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden/Käufers kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung misslingen, nicht möglich sein, oder von der EU Pharma nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, ist die EU Pharma zur Minderung verpflichtet. Andere Ansprüche werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit organschaftlicher Vertreter vorliegt, ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Schadensersatzansprüche, sofern nicht eine Pflichtverletzung der EU Pharma in Form der Verletzung der Gesundheit, des Lebens, des Körpers durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geführt hat. Die EU Pharma haftet beschränkt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden, gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf. Die EU Pharma haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Für eventuelle Druckfehler oder Irrtümer übernimmt die EU Pharma keine Haftung. Die Verarbeitung der von der EU Pharma gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden/Käufers. Die von EU Pharma ergehenden Verarbeitungsvorschläge sind auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter unverbindlich und befreien den Kunden/Käufer nicht von der Prüfung der von der EU Pharma gelieferten Waren auf Eignung und Zweck.

10. Rücksendung
Es gelten die gesonderten Retourebedingungen und -regelungen der EU Pharma, die Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EU Pharma sind. Diese werden auf Anforderung des Kunden/Käufers durch die EU Pharma per E-Mail oder Fax zugesendet.
Warenrückgaben können nur bearbeitet werden, wenn diese durch den Kunden/Käufer angekündigt und durch die EU Pharma genehmigt, geprüft, bewertet und freigegeben sind. Hierzu hat der Kunde/Käufer das Kunden-Retourenformular der EU Pharma auszufüllen, das auf Anforderung des Kunden/Käufers durch die EU Pharma per E-Mail oder Fax zugesendet wird. Das Kunden-Retuorenformular der EU Pharma ist vor einer Retoure bzw. Rücksendung von Ware der EU Pharma zuzusenden. Warenrücksendungen, die unangekündigt die Lieferanschrift der EU Pharma erreichen, können nicht zugeordnet und bearbeitet werden. Daher werden diese Sendungen unfrei und kostenpflichtig an den Absender/Käufer zurückgeschickt.

11. Zahlung
Die Zahlung des Kaufpreises/Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf eines der auf den Rechnungsbeleg der EU Pharma genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis/Rechnungsbetrag grundsätzlich nach Warenerhalt rein netto zu zahlen.
Die Abrechnung für Warenlieferungen per Sammelrechnung erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass ein monatlicher Mindestumsatz ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von € 1.500 generiert wird. Die Rechnungsstellung erfolgt zum letzten Werktag eines jeweiligen Monats und wird zum 5. des Folgemonats fällig. Der Zahlungsausgleich erfolgt ausschließlich per SEPA-Firmenlastschriftverfahren.
Kunden/Käufer, deren Warenlieferungen per Sammelrechnung abgerechnet werden und deren monatlicher Mindestumsatz ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in drei aufeinanderfolgenden Monaten weniger als € 1.500 beträgt, werden in der Folge wieder als Einzelrechnungskunde geführt.
Der Antrag auf Sammelrechnung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und diesem ist eine Einzugsermächtigung zum SEPA-Firmenlastschrift-Mandatsverfahren, die die EU Pharma dem Kunden/Käufer auf Anforderung zusenden, ausgefüllt sowie unterschrieben beizufügen.
Bei wiederholtem Zahlungsverzug bzw. säumigen Kunden/Käufern und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden/Käufers ist die EU Pharma, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Bei Neukunden sowie bei Lieferung ins Ausland behält sich die EU Pharma das Recht vor, nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern.

12. Zahlungsverzug und Mahngebühren
Bei Zahlungsverzug ist die EU Pharma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden/Käufers werden sämtliche Ansprüche der EU Pharma sofort fällig. Kommt der Kunde/Käufer in Zahlungsverzug, erlischt sein Recht auf den Besitz der gelieferten Ware. Unter Ausnutzung des Zugangsrechts kann die EU Pharma die Waren beim Kunden/Käufer abholen und durch freihändigen Verkauf anderweitig verwerten. Die Kosten für diese Vornahme oder die entstandenen Verluste und Schäden hat der Kunde/Käufer zu tragen.
Die EU Pharma ist berechtigt, Mahnkosten für maximal drei Mahnungen in Höhe von je € 5,00 zu erheben.

13. Eigentumsvorbehalt
Alle seitens der EU Pharma gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher der EU Pharma gegen den Kunden/Käufer zustehenden Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung vollständig im Eigentum der EU Pharma. Sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde/Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware oder Miteigentumsware an die EU Pharma ab. Bei im Miteigentum der EU Pharma stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Rechnungswertes) der Ware. Dem Kunden/Käufer ist die Einziehung der abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie dieser seinen Verpflichtungen gegenüber der EU Pharma nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen der EU Pharma hat der Kunde/Käufer die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner sowie die Höhe der Rechnungswerte der weiter veräußerten Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum der EU Pharma stehenden Waren und abgetretenen Forderungen sind vom Kunden/Käufer ebenfalls unverzüglich unter Angabe der Anschrift des Dritten anzuzeigen. Sämtliche durch Intervention entstehende Kosten hat der Kunde/Käufer zu tragen. Solange die EU Pharma die Eigentumsrechte am Kaufgegenstand hat, ist sie oder ein Beauftragter berechtigt, sich jederzeit vom Vorhandensein und Zustand zu berzeugen. Der Kunde/Käufer räumt der EU Pharma schon jetzt freien Zugang zum Aufbewahrungsraum der Waren ein. Tritt EU Pharma bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden/Käufer vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist EU Pharma berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und der Kunde/Käufer verpflichtet, diese auf erstes Anfordern herauszugeben. Verfügungen des Kunden/Käufers, wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen etc., zum Nachteil der EU Pharma sind unzulässig. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde/Käufer vor, ohne dass für die EU Pharma daraus eine Verpflichtung entsteht. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der EU Pharma stehenden Waren steht der EU Pharma der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde/Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht Einigkeit, dass der Kunde/Käufer EU Pharma im Verhältnis des Fakturawertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und die neue Sache unentgeltlich für EU Pharma lagert. Übersteigt der Wert der an EU Pharma abgetretenen Forderungen den Forderungswert von EU Pharma an den Kunden/Käufer um insgesamt mehr als 20 von Hundert, so ist EU Pharma auf Verlangen des Kunden/Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung ist dafür, dass der Kunde/Käufer der EU Pharma den Stand (Höhe, Fälligkeit etc.) der an EU Pharma abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung nachweist.

14. Rücktrittsrecht
Hat der Kunde/Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen, hat die EU Pharma das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Kunde/Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden/Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist EU Pharma berechtigt Lieferungen zurückzuhalten und dem Kunden/Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist die EU Pharma zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Vertragsverletzungen des Kunden/Käufers berechtigen die EU Pharma vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Kunden/Käufer einzustellen und / oder vom Vertrag zurückzutreten.

15. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der EU Pharma. Die EU Pharma ist allerdings berechtigt, jedes sonst zuständige Gericht im Inland anzurufen. Erfüllungsort für die Lieferung durch die EU Pharma ist die Versandstätte, Erfüllungsort für die Zahlung ist Bocholt. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht; das einheitliche Kaufgesetz und Gesetze über den internationalen Kauf finden keine Anwendung.

16- Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. Für die unwirksame Bedingung werden neue Bedingungen vereinbart, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommen.

17. Sonstiges
Die EU Pharma ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden/Käufer, gleich ob diese vom Kunden/Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-Gesetzes zu verarbeiten und für weitere Angebotszusendungen zu verwenden. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die EU Pharma behält sich das Recht vor, Forderungen gegenüber Kunden/Käufern an Dritte abzutreten. Durch eine Forderungsabtretung kommt es zu keiner Änderung aller anderen Geschäftsbedingungen.